JudikaturVfGH

B1175/09 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
06. Oktober 2010

Vertretbare Annahme der leichtfertigen Erhebung des nicht näher überprüften Vorwurfs der Bestechlichkeit iSd §304 StGB in einem Schriftsatz.

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