JudikaturVfGH

B147/10 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
26. Februar 2011

Durch den angefochtenen Bescheid wird der Rechtsanwaltskammer Salzburg nicht untersagt, Satzungen der Versorgungseinrichtung (gestützt auf §27 RAO) zu erlassen. Die aufsichtsbehördliche Genehmigung wurde vielmehr deshalb nicht erteilt, weil aus Sicht der belangten Behörde das rückwirkende In-Kraft-Treten einer Verordnung unzulässig ist. Da der beschwerdeführenden Partei somit die Besorgung einer Aufgabe im eigenen Wirkungsbereich nicht schlechthin untersagt wird, ist diese nicht in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Selbstverwaltung verletzt.

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