U2470/09 ua - U1686/11 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz
Außerkrafttreten der Entscheidungen bereits durch Wiederaufnahme des Verfahrens.
Zuspruch eines Pauschalsatzes (mehrere Beschwerden mehrerer Beschwerdeführer zu mehreren gleichartigen Entscheidungen des AsylGH) wegen Zumutbarkeit der Einbringung einer gemeinsamen Beschwerde sowie eines Streitgenossenzuschlags (iHv € 200,-- für den Zweit-, jeweils € 100,-- für Dritt- bis Fünftbeschwerdeführer).
She auch U1686/11, B v 14.12.11: Anordnung der Wiederaufnahme gem §69 Abs3 AVG.