JudikaturVfGH

B1296/10 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
09. Juni 2011

Keine Willkür; kein in die Verfassungssphäre reichender Mangel des Ermittlungsverfahrens.

Vertretbare Annahme der Berufungskommission, sie hätte nur das Vorliegen ausreichender Verdachtsmomente gegen den Beschwerdeführer zu prüfen bzw das Vorliegen von Einstellungsgründen gemäß §118 BDG 1979 nur im Rahmen einer bloßen "Grobprüfung" zu untersuchen.

Nachvollziehbare Darlegung hinsichtlich aller Anschuldigungspunkte.

Keine Eingriff in ein anderes verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht als in das Gleichheitsrecht und das Recht auf den gesetzlichen Richter durch einen verfahrensrechtlichen Bescheid - wie dem hier vorliegenden; Verhandlungsbeschlüsse keine Entscheidungen über eine strafrechtliche Anklage.

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