JudikaturVfGH

U645/11 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
26. September 2011

Ein mittels Telefax eingebrachter Schriftsatz enthält entgegen §75 ZPO iVm §35 VfGG nicht die (Original )Unterschrift des Einschreiters; Eingabe zur Erfüllung des erteilten Verbesserungsauftrages keiner weiteren Verbesserung zugänglich.

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