SV1/11 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz
Zurückweisung des Antrags auf Aufhebung von Wortfolgen in Art24 des Auslieferungsvertrages zwischen der Republik Österreich und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika, BGBl III 216/1999, betr die Anwendbarkeit des Vertrages auf vor und nach dessen In-Kraft-Treten begangene strafbare Handlungen.
Möglichkeit des Antragstellers, im Verfahren über die Zulässigkeit der Auslieferung gemäß §31 ARHG vor dem Gerichtshof zweiter Instanz als Rechtsmittelgericht die Einleitung eines Verfahrens nach Art140a B-VG anzuregen. Zumutbarkeit dieses Weges im Hinblick auf den zwischenzeitig erlassenen (und hier maßgeblichen) §31 Abs6 ARHG idF BGBl I 112/2007 (ausdrückliche Beschwerdemöglichkeit gegen den Beschluss über die Auslieferung an das Oberlandesgericht).
Zurückweisung auch des Antrags, der VfGH wolle aussprechen, dass die Wortfolgen bis zur Entscheidung über den Individualantrag nicht angewendet werden dürfen, mangels gesetzlicher Grundlage für eine derartige Maßnahme.