JudikaturVfGH

B1329/11 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
28. Februar 2012

Ersatzbescheid nach Aufhebung mit Erkenntnis VfSlg 19268/2010.

Mündliche Verhandlung, Zeugeneinvernahme; denkmögliche Annahme der Zulässigkeit der Aufhebung der in Weisungsform verfügten Zuteilung ebenfalls mit Weisung aufgrund des Nichtvorliegens einer Versetzung.

Vertretbare dienstrechtliche Qualifikation dieser Maßnahme als Dienstzuteilung iSd §39 BDG 1979 trotz Vorliegens einer "reisegebührenrechtlichen Versetzung" iSd §2 Abs4 Reisegebührenvorschrift 1955 (Zuteilung auf unbestimmte Zeit verfügt); siehe hiezu die einschlägige Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes, zB 15.02.88, 86/12/0252; überdies Gewährung einer Verwendungszulage gemäß §75 Abs4, §77a GehG 1956 (nur für vorübergehende Verwendungen).

Keine Stattgabe der Beweisanträge zur Frage der Sachlichkeit aufgrund der vertretbaren Auffassung, dass nur die Form der Aufhebung der Personalmaßnahme Verfahrensgegenstand sei.

Rückverweise