JudikaturVfGH

A4/12 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
11. Juni 2012

Ansprüche auf Arbeitsvergütung von Strafgefangenen sind im Wege der §§120 ff StVG geltend zu machen, was die bloß suppletorische Zuständigkeit des VfGH nach Art137 B-VG ausschließt.

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