JudikaturSON

RS0105511 – SON Rechtssatz

Rechtssatz
24. Februar 1971

EA Linz 24.2.1971, Re 60/70 und VwGH 8.9.1971, 552/71

Der Wahlvorstand bei Betriebsratswahlen übt Funktionen mit behördenähnlichem Charakter aus und steht über den einzelnen Gruppierungen. Es ist unzulässig, wenn er den Wahlberechtigten zugleich mit der Wahlkarte Fraktionsstimmzettel zusendet.

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