JudikaturSON

RS0105509 – SON Rechtssatz

Rechtssatz
30. Januar 1962

EA Linz 30.1.1962, Re 1/62, und des VwGH 15.1.1963, Zl 478/62

Verwarnungen können in Betrieben, für die eine Arbeitsordnung besteht, nur mit Zustimmung des Betriebsrates wirksam ausgesprochen werden. Eine Verwarnung, die ohne Zustimmung des Betriebsrates ausgesprochen wurde, also nach § 14 Abs 1 Ziff 13 BRG unwirksam ist, berechtigt den Dienstgeber daher trotzdem zur Entlassung.

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