RS0105264 – PGH Rechtssatz
Die Frage nach der verwechslungsfähigen Ähnlichkeit zweier Wortmarken ist eine Rechtsfrage; Beweise sind weder über behauptete konkrete Verwechslungen noch über die (vom Ähnlichkeitsvergleich grundsätzlich zu unterscheidende) Verkehrsgeltung aufzunehmen. Die Marken "Afri-Cola" und "Taxi-Kola" sind nicht verwechslungsfähig ähnlich. Veröff: JBl 1962,214