RS0105237 – PGH Rechtssatz
Ein von dem mit Löschungsklage belangten Markeninhaber als Berufungswerber vor dem Patentgerichtshof gestellter Antrag auf Unterbrechung des Berufungsverfahrens wegen eines von einem Dritten eingebrachten Antrages auf Löschung (Unwirksamerklärung) der Klagsmarke ist abzuweisen.
Veröff: PBl 1963,192 = ÖBl 1964,6