JudikaturPGH

RS0105276 – PGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Dezember 1957

Unbestimmte Warenangaben ("aller Art") erfordern eine einschränkende Interpretation, um den Schutzbereich der Marke gegenüber Warengruppen abzugrenzen, die der Branche, dem das Unternehmen des Markeninhabers angehört, nicht mehr zugezählt werden können. "Öle und Fette aller Art" sind, wenn die betreffende Marke für eine Fabrik von Nahrungsfetten und Nahrungsölen eingetragen ist, ungleichartig mit "Salben für medizinische pharmazeutische Zwecke".

Veröff: ÖBl 1959,1

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