RS0105299 – PGH Rechtssatz
PGH 23.12.1953, M 4/5-1953
Verkehrsgeltung kann nur unter normalen Marktverhältnissen erworben werden. Eine durch Kriegsverhältnisse und Nachkriegsverhältnisse bedingte Monopolstellung ist der Durchsetzung im Verkehre unter normalen Wettbewerbsverhältnissen nicht gleichzusetzen. Veröff: ÖBl 1954,3