JudikaturOPM

RS0105431 – OPM Rechtssatz

Rechtssatz
23. Februar 1972

Nur Traubensäfte, nicht aber auch andere alkoholfreie Getränke sind markenrechtlich gleichartig mit Weinen. Begriff der markenrechtlichen Warengleichartigkeit.

Veröff: PBl 1972,131 = ÖBl 1972,121

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