RS0105395 – OPM Rechtssatz
Eine Wortbildmarke mit den Kursivbuchstaben "E W A A", welche weiß ausgespart auf schwarzem quadratischen Untergrund von oben nach unten und von rechts nach links zu lesen sind, ist der Wortmarke "Z e w a" nicht verwechselbar ähnlich.
Veröff: PBl 1971,139 = ÖBl 1971,120