RS0105422 – OPM Rechtssatz
Ein Löschungsantrag kann nicht darauf gestützt werden, daß die gemäß § 6 MarkenÜG eingetragene Marke mit dem deutschen Warenzeichen auf das sie sich stützt, nicht völlig übereinstimmt (was bei der Wiederholungseintragung seinerzeit übersehen worden war). Veröff: ÖBl 1972,147 (kritisch Schönherr)