JudikaturOPM

RS0105383 – OPM Rechtssatz

Rechtssatz
18. Mai 1966

Wer gegen den Urheber einer Erfindung nur einen obligatorischen Anspruch auf Übertragung hat, ist nicht Rechtsnachfolger des Erfinders und daher nicht zur Erhebung der Aberkennungsklage nach § 29 Abs 1 Z 1 PatG legitimiert.

Veröff: PBl 1967,66 = ÖBl 1967,29

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