RS0105383 – OPM Rechtssatz
Wer gegen den Urheber einer Erfindung nur einen obligatorischen Anspruch auf Übertragung hat, ist nicht Rechtsnachfolger des Erfinders und daher nicht zur Erhebung der Aberkennungsklage nach § 29 Abs 1 Z 1 PatG legitimiert.
Veröff: PBl 1967,66 = ÖBl 1967,29