RS0105449 – OPM Rechtssatz
Keine täuschungsfähige Ähnlichkeit einer Bildmarke, die aus der schattenrißartig stilisierten Abbildung einer Nixe besteht, einerseits und der Wortmarke "Sirena" bzw einer Wortbildmarke, deren beherrschender Bestandteil das Wort "Sirena" ist, andererseits. Der Ähnlichkeitsvergleich nach § 11 a MSchG, darf niemals für sich allein und ohne Beziehung zu den Waren vorgenommen werden, für die die Marken bestimmt sind.
Veröff: PBl 1966,144 = ÖBl 1966,110