Das Oberlandesgericht Wien hat durch die Senatspräsidentin Mag. Frohner als Vorsitzende sowie die Richterinnen Mag. Lehr und Mag. Primer als weitere Senatsmitglieder in der Strafsache gegen A*wegen §§ 127, 128 Abs 1 Z 5, 129 Abs 1 Z 2 und Z 3, 130 Abs 1 erster Fall, 131 erster Fall, 15 StGB und weiterer strafbarer Handlungen über dessen Beschwerde gegen den Beschluss des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 20. April 2026, GZ **-122, nichtöffentlich den
Beschluss
gefasst:
Der Beschwerde wird nicht Folge gegeben.
Begründung
Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien als Schöffengericht vom 11. September 2024 (ON 86.1) wurde A* des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen und räuberischen Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 5, 129 Abs 1 Z 2 und Z 3, 130 Abs 1 erster Fall, 131 erster Fall, 15 StGB, der Vergehen der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB, der Vergehen der Entfremdung unbarer Zahlungsmittel nach § 241e Abs 1 erster Satz StGB, des Vergehens des betrügerischen Datenverarbeitungsmissbrauchs nach § 148a Abs 1, Abs 3 StGB und des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 zweiter Fall, 148 zweiter Fall StGB schuldig erkannt und hiefür unter Anwendung der §§ 28 Abs 1, 39 Abs 1 StGB nach dem ersten Strafsatz des § 131 StGB zu einer Freiheitsstrafe im Ausmaß von vier Jahren verurteilt. Das Erstgericht wertete 15 einschlägige Vorstrafen, das Zusammentreffen von zwei Verbrechen mit mehreren Vergehen, die mehrfache Deliktsqualifikation, den raschen Rückfall und die Tatwiederholung im Rahmen der Gewerbsmäßigkeit als erschwerend, hingegen den Umstand, dass es teilweise beim Versuch geblieben ist, das reumütige Geständnis und die teilweise Schadensgutmachung als mildernd.
Nachdem bereits mehrere seiner Anträge auf nachträgliche Strafmilderung nach § 31a StGB abgewiesen worden waren, beantragte A* am 7. April 2026 unter Hinweis auf seine geänderten Lebensumstände (gesundheitliche Einschränkung durch eine Beinamputation) neuerlich nachträgliche Strafmilderung nach § 31a StGB.
Mit dem angefochtenen Beschluss (ON 122) wies die Vorsitzende des Schöffengerichts diesen Antrag mit der Begründung ab, der Verurteilte mache keine Umstände geltend, deren Vorliegen im Zeitpunkt des Urteils zu einer milderen Bemessung der Strafe geführt hätten.
Die dagegen gerichtete, rechtzeitige Beschwerde des A* (ON 128) ist nicht berechtigt.
Gemäß § 31a Abs 1 StGB hat das Gericht (das in erster Instanz erkannt hat, auf Antrag oder von Amts wegen; § 410 Abs 1 StPO) eine (rechtskräftig verhängte) Strafe angemessen zu mildern, wenn nachträglich Umstände eintreten oder bekannt werden, die zu einer milderen Bemessung der Strafe geführt hätten.
Als nachträglich hervorgekommene Milderungsgründe kommen nicht nur die im StGB beispielsweise angeführten Milderungsgründe ieS in Betracht, sondern alle Umstände, die in Ansehung der ausgesprochenen Strafe, ohne dass der angewendete Strafsatz dadurch berührt wird, eine mildere Behandlung des Täters herbeiführen könnten ( Michel-Kwapinski/Oshidari, StGB 15 § 31a Rz 1).
Soweit der Verurteilte auf seine nach der Inhaftierung erfolgte gesundheitliche Beeinträchtigung durch Amputation des linken Beins bis zum Oberschenkel und Schmerzen bei der Prothese hinweist (ON 128, 1), spricht er keine Umstände nach § 31a StGB an, die im Urteilszeitpunkt zu einer milderen Bemessung der Freiheitsstrafe geführt hätten. Er legt auch nicht dar, worin die schuldmildernde Wirkung des ins Treffen geführten Gesundheitszustandes (der in einem allfälligen Verfahren nach § 133 Abs 1 StVG abzuklären wäre) gelegen sein soll, weil dieser nichts an der Schwere der zur Verurteilung gelangten Taten ändert. Das in der Beschwerde vorgebrachte Wohlverhalten seit der Inhaftierung (ON 128, 1) stellt im Hinblick auf §§ 25 ff StVG den Normalfall im Vollzug dar und bietet ebenso wenig Anlass für eine nachträgliche Strafreduktion.
Sohin ist der Beschwerde ein Erfolg zu versagen.
Codara Summary
Sachverhalt, Spruch und rechtliche Beurteilung – kompakt zusammengefasst.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden