Nach der vorbereitenden Tagsatzung sind nur mehr bestimmende Schriftsätze (zB Klageänderung), vom Gericht aufgetragene oder freigestellte Schriftsätze, sinnvolle Bekanntgaben (Vollmachtswechsel, Ruhensanzeigen, Verzicht auf Zeugen, Bekanntgabe geänderter Ladungsadressen uä) und Schriftsätze, die der Vorbereitung der Verhandlung über lnzidenzstreitigkeiten (hier Ablehnung eines Sachverständigen) dienen, zulässig.
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