RW0000831 – OLG Wien Rechtssatz
Auch bei Vertretung durch einen Rechtsanwalt als Sachwalter sind die Voraussetzungen für die Bewilligung der Verfahrenshilfe im sozialgerichtlichen Verfahren erster Instanz (vorläufig unentgeltliche Beigebung eines Rechtsanwalts) in der Regel nicht gegeben.