Die Entscheidung über einen Antrag auf Parteienänderung ist auch im Mahnverfahren, weil im Ausnahmekatalog nicht enthalten (§ 37 Abs.1 GOG), durch einen Senat des Erstgerichtes gemäß § 11 Abs.1 ASGG zu fällen (vgl. RS 0105961).
…einschränkend auszulegende Ausnahmeregeln dar (5 Ob 543/88, RZ 1989/104, 279; OLG Wien 11.2.1999, 7 Ra 13/99d, RIS Justiz RW0000294). Aus der mit der ZVN 1983, BGBl 1983/135, geschaffenen Neuregelung des § 477 Abs 3 ZPO, die gemäß § …
Rückverweise