JudikaturOLG Linz

RL0000086 – OLG Linz Rechtssatz

Rechtssatz
23. Dezember 2008

1. Das Oberlandesgericht bewertet Ermittlungsergebnisse originär; um eine Überprüfung der staatsanwaltschaftlichen Einstellungsbegründung geht es nicht;

2. ein Fortführungsantrag ist (bei vollständigen Ermittlungen) erfolgreich, wenn eine Verurteilung nahe liegt;

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