RL0000086 – OLG Linz Rechtssatz
1. Das Oberlandesgericht bewertet Ermittlungsergebnisse originär; um eine Überprüfung der staatsanwaltschaftlichen Einstellungsbegründung geht es nicht;
2. ein Fortführungsantrag ist (bei vollständigen Ermittlungen) erfolgreich, wenn eine Verurteilung nahe liegt;