Bei ansonsten hinreichendem Tatverdacht sind Bedenken an der Zurechnungsfähigkeit des Beschuldigten unmittelbar in der Hauptverhandlung zu klären und der Strafantrag nicht vom Einzelrichter zurückzuweisen.
…55 Rz 20). In diesem Sinne rechtfertigen bloße Zweifel an der Zurechnungsfähigkeit eines Angeklagten die Zurückweisung des Strafantrags grundsätzlich (noch) nicht (vgl auch RIS-Justiz RL0000074). Ist jedoch ein Ausschluss der Diskretions- und/oder Dispositionsfähigkeit im Tatzeitpunkt aufgrund objektiver aktenkundiger Anhaltspunkte bereits in einem Ausmaß indiziert, das eine Verurteilung nicht mehr…
Rückverweise