Codara Summary
Sachverhalt, Spruch und rechtliche Beurteilung – kompakt zusammengefasst.
Der Oberste Gerichtshof als Disziplinargericht für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter hat am 12. Oktober 2026 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Prof. Dr. Lässig als Vorsitzenden, den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Mag. Ziegelbauer als weiteren Richter sowie die Rechtsanwälte Prof. (FH) Dr. Kretschmer LL.M. und Dr. Forcher als Anwaltsrichter in der Disziplinarsache gegen *, Rechtsanwalt in *, GZl 87/26 des Disziplinarrats der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer, über den Antrag der Kammeranwältin auf Übertragung der Durchführung des Disziplinarverfahrens an einen anderen Disziplinarrat nach Anhörung der Generalprokuratur nichtöffentlich (§ 62 Abs 1 zweiter Satz OGH-Geo 2019) den
Beschluss
gefasst:
Die Durchführung des Disziplinarverfahrens wird dem Disziplinarrat der Salzburger Rechtsanwaltskammer übertragen.
Gründe:
[1] Bei der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer ist am 3. August 2026 eine gegen * gerichtete Disziplinaranzeige eingegangen.
[2] Am 11. August 2026 beantragte die Kammeranwältin der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer die Übertragung der Durchführung des Disziplinarverfahrens an einen Disziplinarrat außerhalb des Oberlandesgerichtssprengels Innsbruck. Dies mit der Begründung, dass * Präsident der * Rechtsanwaltskammer ist.
[3] Gemäß § 25 Abs 1 DSt kann die Durchführung des Disziplinarverfahrens wegen Befangenheit der Mitglieder des Disziplinarrats oder aus anderen wichtigen Gründen auf Antrag (unter anderem) des Kammeranwalts einem anderen Disziplinarrat übertragen werden.
[4] In der Stellung des Angezeigten als Organ der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer liegt ein wichtiger Grund im Sinn des § 25 Abs 1 zweiter Fall DSt ( Lehner in Engelhart/Hoffmann/Lehner/Rohregger/Vitek, RAO 11[2023] § 25 DSt Rz 4; RIS-Justiz RS0055477).
[5] Die Durchführung des Disziplinarverfahrens war daher in Stattgebung des Antrags der Kammeranwältin dem Disziplinarrat der Salzburger Rechtsanwaltskammer zu übertragen.
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