Codara Summary
Sachverhalt, Spruch und rechtliche Beurteilung – kompakt zusammengefasst.
Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Hofer-Zeni-Rennhofer als Vorsitzende sowie die Hofrätinnen und Hofräte Hon.-Prof. Dr. Faber, Mag. Pertmayr, Dr. Weber und Mag. Nigl LL.M. als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei Dr. S*, vertreten durch Dr. Robert Kerschbaumer, Rechtsanwalt in Lienz, gegen die beklagte Partei und Gegnerin der gefährdeten Partei V*, vertreten durch bfp Brandstetter Feigl Pfleger Rechtsanwälte GmbH in Amstetten, wegen Unterlassung, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Der Beschluss des Obersten Gerichtshofs vom 26. Mai 2026, AZ 6 Ob 26/26f, wird dahin berichtigt, dass in Rz 19, ErwGr 1.4., das Wort „Zahlungsauftrag“ durch das Wort „Unterlassungsauftrag“ ersetzt wird.
Begründung:
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