13Ns59/25t – OGH Entscheidung
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat am 17. September 2025 durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Mag . Michel als Vorsitzende sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Oberressl und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Setz Hummel LL.M. in der Strafsache gegen * S* wegen des Vergehensder Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Abs 2, 224 StGB , AZ 316 Hv 73/25b des Landesgerichts Korneuburg , über den Antrag des Angeklagten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGH Geo 2019 den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Klagenfurt delegiert.
Gründe:
Rechtliche Beurteilung
[1]Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.