13Ns50/25v – OGH Entscheidung
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat am 4. August 2025 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Prof. Dr. Lässig als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Mag . Michel und Dr. Setz Hummel LL.M. in der Strafsache gegen Jose R* wegen des Vergehensder falschen Beweisaussage nach § 288 Abs 1 StGB und einer weiteren strafbaren Handlung , AZ 63 Hv 75/25x des Landesgerichts für Strafsachen Wien , über die Anregung des genannten Gerichts auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGH Geo 2019 den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Linz delegiert.
Gründe:
Rechtliche Beurteilung
[1]Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.