JudikaturOGH

13Ns50/25v – OGH Entscheidung

Entscheidung
Strafrecht
04. August 2025

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 4. August 2025 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Prof. Dr. Lässig als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Mag . Michel und Dr. Setz Hummel LL.M. in der Strafsache gegen Jose R* wegen des Vergehensder falschen Beweisaussage nach § 288 Abs 1 StGB und einer weiteren strafbaren Handlung , AZ 63 Hv 75/25x des Landesgerichts für Strafsachen Wien , über die Anregung des genannten Gerichts auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGH Geo 2019 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Linz delegiert.

Gründe:

Rechtliche Beurteilung

[1]Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.

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