2Ob107/23h – OGH Entscheidung
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Grohmann als Vorsitzende, die Hofräte Hon.-Prof. PD Dr. Rassi, MMag. Sloboda und Dr. Kikinger sowie die Hofrätin Mag. Fitz als weitere Richter in der Verlassenschaftssache nach der am * 2022 verstorbenen A*, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die den Parteien im ERV übermittelten Ausfertigungen der Entscheidung vom 19. September 2023 werden dahin berichtigt, dass sie der Urschrift angeglichen werden und wie die beigeschlossenen Ausfertigungen lauten.
Begründung:
Rechtliche Beurteilung
[1] Den Parteien wurden irrtümlich unrichtige Ausfertigungen der am 19. September 2023 vom Senat gefällten Entscheidung im ERV zugestellt.
[2] Gemäß § 419 Abs 1 und 2 ZPO ist diese Abweichung mit Beschluss zu berichtigen. Diese Berichtigung erfolgt dadurch, dass den Parteien die mit der Urschrift übereinstimmenden Ausfertigungen zusammen mit diesem Beschluss zugestellt werden (1 Ob 140/13i).