JudikaturOGH

2Ob107/23h – OGH Entscheidung

Entscheidung
21. November 2023

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Grohmann als Vorsitzende, die Hofräte Hon.-Prof. PD Dr. Rassi, MMag. Sloboda und Dr. Kikinger sowie die Hofrätin Mag. Fitz als weitere Richter in der Verlassenschaftssache nach der am * 2022 verstorbenen A*, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die den Parteien im ERV übermittelten Ausfertigungen der Entscheidung vom 19. September 2023 werden dahin berichtigt, dass sie der Urschrift angeglichen werden und wie die beigeschlossenen Ausfertigungen lauten.

Begründung:

Rechtliche Beurteilung

[1] Den Parteien wurden irrtümlich unrichtige Ausfertigungen der am 19. September 2023 vom Senat gefällten Entscheidung im ERV zugestellt.

[2] Gemäß § 419 Abs 1 und 2 ZPO ist diese Abweichung mit Beschluss zu berichtigen. Diese Berichtigung erfolgt dadurch, dass den Parteien die mit der Urschrift übereinstimmenden Ausfertigungen zusammen mit diesem Beschluss zugestellt werden (1 Ob 140/13i).

Rückverweise