Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Univ. Prof. Dr. Kodek als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Schwarzenbacher, Hon. Prof. PD Dr. Rassi und MMag. Matzka und die Hofrätin Mag. Istjan, LL.M., als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Verein für Konsumenteninformation, *, vertreten durch Mag. Matthias Strohmayer, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei e* Limited, *, vertreten durch Dr. Armin Bammer, Rechtsanwalt in Wien, wegen 845,46 EUR sA, über den Antrag der klagenden Partei auf Berichtigung des Urteils des Obersten Gerichtshofs vom 16. Dezember 2021, AZ 4 Ob 177/21i, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Die Kostenentscheidung des Urteils des Obersten Gerichtshofs vom 16. Dezember 2021, AZ 4 Ob 177/21i, wird berichtigt, sodass sie für das Verfahren dritter Instanz zu lauten hat:
„Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen die mit 114 EUR (Barauslagen) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens zu ersetzen.“
Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 17,11 EUR (darin enthalten 2,85 EUR USt) bestimmten Kosten des Berichtigungsantrags binnen 14 Tagen zu ersetzen.
Begründung:
[1] Irrtümlich wurden die Kosten des Revisionsverfahrens auf Basis eines falschen Streitwerts bestimmt, nämlich auf Grundlage des bereits im Berufungsurteil rechtskräftig erledigten Teilbetrags von 345,46 EUR, anstatt richtig auf Basis des Revisionsinteresses von 500 EUR. Diese offenkundige Unrichtigkeit ist gemäß § 419 ZPO zu berichtigen (vgl 4 Ob 51/13y ).
[2] Bei richtiger Berechnung ist von einer Obsiegensquote von 50 % auszugehen, sodass der Kläger Anspruch gemäß § 43 Abs 1 Satz 2 ZPO auf Ersatz der halben Pauschalgebühr hat und die übrigen Kosten gemäß § 43 Abs 1 Satz 1 1. Fall ZPO gegeneinander aufgehoben werden.
[3] Für den Berichtigungsantrag stehen aber nur Kosten nach TP 1 II lit g RATG auf Basis jenes Kostenbetrags zu, um den die Entscheidung berichtigt wurde ( 10 Ob 142/05p ; vgl RS0041379 [T4, T6] ), hier also auf Basis von 334,84 EUR.
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