JudikaturOGH

RS0135506 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. September 2025

Der Erhöhungsbetrag nach § 34 Abs 1 Z 3 APG steht auch einem Versicherten zu, dessen Dienstverhältnis vor Eintritt der Anspruchsberechtigung für eine Korridorpension nach § 4 Abs 2 APG einvernehmlich beendet wurde und der zwei Monate vor Pensionsantritt Arbeitslosengeld bezog.