RS0135437 – OGH Rechtssatz
Nach Überlassung an Zahlungs statt ist die Abgabe einer Erbantrittserklärung nur bei Fortsetzung des Verfahrens aufgrund des Bekanntwerdens weiterer Vermögenswerte (§ 183 AußStrG) zulässig.
…bleibt erhalten (vgl. VwGH 23.11.2022, 2022/15/0026 ). Die Überlassung an Zahlungs statt führt aber zur Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens (vgl. OGH 29.4.2025, 2 Ob 4/25i ). Mangels Einantwortung ist keine Gesamtrechtsnachfolge nach § 19 BAO eingetreten, es gibt keine(n) Erben und auch keine(n) Bescheidadressaten (vgl. VwGH 20.11.2001, 95/09…
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