JudikaturOGH

RS0135337 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. März 2025

Ob sich die durch eine unverhältnismäßig lange Verfahrensdauer bewirkte Mehrbelastung zu einer Verletzung des Art 6 Abs 1 erster Satz MRK verdichtet hat, ist als Frage nach der Gewichtung des besonderen Milderungsgrundes des § 34 Abs 2 StGB nicht Gegenstand der Sanktionsrüge (§ 281 Abs 1 Z 11 StPO), sondern Gegenstand der Berufung gegen den Ausspruch über die Strafe (§ 283 Abs 1 StPO).

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