JudikaturOGH

RS0135286 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Dezember 2024

Die Sicherstellung nach § 176 Abs 2 AußStrG erfasst Pflichtteilsansprüche auch insoweit, als sie sich aus der Hinzu- und Anrechnung von Schenkungen nach § 781 ABGB errechnen und sie im Nachlass Deckung finden. Über den Wert der Verlassenschaft hinausgehende Ansprüche sind aber jedenfalls nicht sicherzustellen.