JudikaturOGH

RS0135327 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
Zivilrecht
27. November 2024

§ 6 Abs 4 MaklerG stellt nicht auf "nahe Angehörige" oder "Verwandte" ab. Es ist daher auch zwischen dem Geschäftsführer der Maklerin und der früheren Lebensgefährtin seines Halbbruders ein "familiäres Naheverhältnis" zu bejahen.

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