RS0135327 – OGH Rechtssatz
§ 6 Abs 4 MaklerG stellt nicht auf "nahe Angehörige" oder "Verwandte" ab. Es ist daher auch zwischen dem Geschäftsführer der Maklerin und der früheren Lebensgefährtin seines Halbbruders ein "familiäres Naheverhältnis" zu bejahen.