JudikaturOGH

RS0134932 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
Strafrecht
09. Oktober 2024

Gegenstände, die mit der Raubbeute angeschafft wurden, können nicht konfisziert werden, aber - als Ersatzwerte der durch die Tat erlangten (nicht hervorgebrachten) Vermögenswerte - dem Verfall nach § 20 Abs 2 StGB unterliegen.

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