JudikaturOGH

RS0134883 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
Öffentliches Recht
26. Juni 2024

Durch den Einleitungssatz zu § 107 Abs 3 AußStrG ist sichergestellt, dass ein solcher Auftrag unter dem Vorbehalt steht, die Interessen des Pflegebefohlenen nicht zu gefährden und die Belange der Parteien nicht unzumutbar zu beeinträchtigen.

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