JudikaturOGH

RS0134877 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Juni 2024

Die Klärung des strittigen Erlöschens einer im Insolvenzverfahren festgestellten Forderung hat in einem streitigen besonderen Feststellungsverfahren analog § 110 IO zu erfolgen, wofür vom Erstgericht eine Frist zu setzen ist.

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