RS0134877 – OGH Rechtssatz
Die Klärung des strittigen Erlöschens einer im Insolvenzverfahren festgestellten Forderung hat in einem streitigen besonderen Feststellungsverfahren analog § 110 IO zu erfolgen, wofür vom Erstgericht eine Frist zu setzen ist.
…zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig, zumal bereits zuvor eine Tagsatzung anberaumt worden war, in der Erstattung und Erörterung des Sachverständigengutachtens vorgesehen war. [16] Beim nach § 23a RATG für im elektronischen Rechtsverkehr eingebrachte Schriftsätze gebührenden Honorarzuschlag handelt es sich nicht um Barauslagenersatz (RS0126594 [T2]). [17] Der Kläger hat für die Leistungen seines…
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