RS0134868 – OGH Rechtssatz
Die Bestimmung des § 12 Abs 5 VGG über die Geringfügigkeit eines Mangels entspricht - mit Ausnahme der Zweifelsregel - dem § 932 Abs 4 3. HS ABGB.
…es sich um ein Verschleißteil handelt oder nicht, ein Mangel im Sinn des § 922 Abs 1 ABGB vor (vgl dazu OGH 4 Ob 95/24k und 1 Ob 160/99g). Sofern die Beklagte in weiterer Folge argumentiert, bei dem Zentralausrücker handle es sich um einen Bauteil der Kupplung…
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