3R138/24x—OLG Wien Entscheidung
21. Februar 2025
…steht, oder auch dann, wenn zwischen den vom Handelnden verfolgten eigenen Interessen und den beeinträchtigten Interessen des Anderen ein krasses Missverhältnis besteht (4 Ob 128/23m JBl 2024, 727). Bei der Beurteilung ob Schikane vorliegt wird einerseits auf das Verhältnis zwischen dem noch offenen Werklohn und dem Verbesserungsaufwand (und nicht auf…