RS0134675 – OGH Rechtssatz
Voraussetzung für das Vorliegen einer Abgabestelle ist, dass sich der Empfänger dort auch tatsächlich regelmäßig aufhält.
…erteilt wurde und eine wirksame Zustellungs-Bevollmächtigung im Sinn der § 9 Abs 1 und § 13 Abs 2 ZustG vorliegen würde (3 Ob 229/23g mwN). Andernfalls wäre die Zustellung des Zahlungsbefehls aufgrund des Nachsendeauftrages und durch Übernahme eines Mitarbeiters der Firma G* nicht rechtswirksam und wäre der Zustellmangel erst…
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