RS0134329 – OGH Rechtssatz
Können gemeinsam obsorgeberechtigte Eltern in einer wichtigen Angelegenheit keine einvernehmliche Lösung erzielen, so kann jeder Elternteil – unabhängig von einer Kindeswohlgefährdung – eine Verfügung des Gerichts beantragen.
…finden, so kann jeder Elternteil – unabhängig von einer Kindeswohlgefährdung – eine Verfügung des Gerichts beantragen (4 Ob 6/23w [Rz 12] = RS0134329 ). Verbringt bei gemeinsam ausgeübter Obsorge der hauptsächlich betreuende Elternteil das Kind erst ins Ausland, nachdem das Gericht den Umzug genehmigt hat, so liegt – was…
Rückverweise