Klage der T* GmbH gegen S* wegen Bauverzögerung und Mehrkosten—OGH Entscheidung
9Ob50/23b19. September 2024
…Kontroll-, Koordinierungs- und Organisationsverpflichtungen, Einsicht in die Projektmanagementplattform etc). Der Sachverhalt ist mit dem der in der Revision zitierten Entscheidung 6 Ob 136/22a zugrunde liegenden nicht vergleichbar, da dort die geltend gemachten Mehrkosten nicht baustellenspezifisch, sondern lediglich anhand einer abstrakten Kalkulation berechnet wurden. Dass von den Vorinstanzen das…