Führt die Verletzung einer Warnpflicht zur Unbrauchbarkeit des Werks, entfällt der Werklohnanspruch auch dann, wenn der Werkbesteller nachträglich auf eigene Kosten die Brauchbarkeit herbeiführt.
…24g). Führt die Verletzung einer Warnpflicht zur Unbrauchbarkeit des Werks, entfällt der Werklohnanspruch auch dann, wenn der Werkbesteller nachträglich auf eigene Kosten die Brauchbarkeit herbeiführt (RS0134178). Entgegen der Ansicht der Beklagten besteht somit nicht nur „allenfalls“ ein „Anspruch auf die Kosten für einen Ab- und Wiederaufbau des Gewerks…
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