Rückverweise
Mit der Behauptung einer Verletzung der Unschuldsvermutung wird keine Garantie des Grundrechts auf persönliche Freiheit angesprochen und solcherart der Anfechtungsrahmen einer Grundrechtsbeschwerde verlassen.
…sich der Beschwerdeführer – ohnehin substratlos – auf „Artikel 6 Abs. 2 EMRK – Unschuldsvermutung“ (siehe aber RIS-Justiz RS0121606 und RS0133828) und behauptet (mit schlicht unverständlicher Argumentation) „Nichtigkeit nach § 281 Abs 1. Z 8 StPO“. Damit verfehlt er – insgesamt…
…eines Beschuldigten, seine Enthaftung durch Schweigen zu erzwingen). Die Unschuldsvermutung des § 9 StPO wiederum ist nicht prozessordnungsgemäßer Gegenstand einer Grundrechtsbeschwerde (jüngst RIS Justiz RS0133828) und schon gar nicht haftbezogen quantifizierbar.…