RS0133208 – OGH Rechtssatz
Der Rückforderungsanspruch nach § 351c Abs 7 Z 2 ASVG ist nicht davon abhängig, dass der EU-Durchschnittspreis spätestens zum Zeitpunkt der Überführung der Arzneispezialität in den gelben oder grünen Bereich des Erstattungskodex feststand. Die Bestimmung ist für den gelben Bereich des Erstattungskodex nicht analog anzuwenden.