7Bs61/25g—OLG Linz Entscheidung
05. Juni 2025
…der bedingt Entlassene geäußert haben, ist nicht berechtigt.
Die mit der Erfüllung einer Weisung einhergehenden Kosten hat der Rechtsbrecher grundsätzlich selbst zu tragen (RIS-Justiz RS0132825; Pieber in WK 2 StVG § 179a Rz 3; Drexler/Weger, StVG 5 § 179a Rz 2). Ist jedoch einem bedingt Entlassenen die Weisung erteilt…