RS0132789 – OGH Rechtssatz
Das Recht auf Datenschutz ist bei der Beurteilung gemäß § 219 ZPO zu beachten. Ist der Schutz personenbezogener Daten einer natürlichen Person betroffen, ist konkret auf den von der DSGVO gewährten Schutzumfang abzustellen.
…0127, Rn. 7, mwN). Zudem ist anzumerken, dass der OGH in der vom Revisionswerber zitierten Entscheidung (OGH 24.7.2019, 6 Ob 45/19i) zwar davon spricht, dass die Grenze der „Erforderlichkeit“ im Sinn des Art. 9 Abs. 2 lit. f DSGVO…
…ohne Sonderregelung – nur zwischen den Parteien. Ein Kostenersatzanspruch des Akteneinsicht begehrenden Dritten besteht daher auch im Außerstreitverfahren nicht (vgl 6 Ob 45/19i).…
…der Dritte aus dem Akt etwas erfahren will, was er nicht weiß, aber zur Wahrung seiner Interesse wissen muss (RS0037263; 6 Ob 45/19i; 8 Ob 4/03a ua). 2. Zwar genügt es, wenn der Akteninhalt den Rechtskreis des Antragstellers auch nur mittelbar berührt, wobei eine weitherzige…
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