RS0132628 – OGH Rechtssatz
Ungeachtet eines im Namen der betroffenen Person vom Vertreter, Verfahrenshelfer oder Rechtsbeistand erhobenen Rechtsmittels kann die betroffene Person ein selbstständiges Rechtsmittel erheben.
…Vertretungszwang Sorge trägt) erhobenen Rechtsmittels, ein eigenes Rechtsmittel zu erheben (vgl dazu näher 3 Ob 87/19v vom 25. 6. 2019 = RS0132628). Die Möglichkeit der Beteiligung am Verfahren kommt ihr „unabhängig von ihrer Verfahrensfähigkeit“, also ihrer verfahrensrechtlichen Handlungsfähigkeit, zu. Der Grundsatz der Einmaligkeit des Rechtsmittels…
…schränkt die Möglichkeit der betroffenen Person nicht ein, im Verfahren selbständig zu handeln (3 Ob 87/19v; 1 Ob 45/21f; RS0132628). [8] Gegen einen im Rahmen des Rekursverfahrens ergangenen Beschluss des Rekursgerichts ist der Revisionsrekurs allerdings nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage…
…– wie hier – vertreten durch einen Rechtsanwalt) ein Rechtsmittel, sind gemäß § 116a Abs 1 AußStrG beide einer inhaltlichen Beurteilung zu unterziehen ( RS0132628 ; RS0126515).…
Rückverweise